Die Evangelische Kirchengemeinde unterhält zwei Friedhöfe. Den „Alten Friedhof“ im Stadtzentrum und den „Neuen Friedhof“ an der Möllner Straße. Dezember 1961 wurde eine Baugenehmigung zur Errichtung einer „Friedhofkapelle“ erteilt und Dezember 1963 erfolgte die Einweihung. Im Februar 1971 wurde beschlossen, dass die Friedhofkapelle „Auferstehungskirche“ heißen soll. Die Namensgebung wurde durch den Landessuperintendenten Dr. Heubach vollzogen.
Im Verlauf der Jahre entstand an der „Auferstehungskirche“ ein enormer Reparaturstau. Bei einer Baubegehung durch Mitarbeiter der Bauabteilung des Kirchenkreises wurden etliche Baumängel und Bauschäden festgestellt. Die Summe der Instandsetzungskosten wurden auf etwa 70.000 € geschätzt. Diese Summe konnte weder durch die Kirchenkasse der Kirchengemeinde, noch durch den Friedhofshaushalt erbracht werden.
Während dieser Zeit hat der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg ein Gebäudekonzept entwickelt und beschlossen die „Auferstehungskirche“ aus der Gebäudeförderung heraus zu nehmen. Somit entstand für den Friedhofsausschuss und der Kirchengemeinde ein großes Problem. Es kam der Gedanke auf, die „Auferstehungskirche“ zu verkaufen. Auf einer Friedhofsausschusssitzung, bei der auch der örtliche Bestatter als Gast zugegen war, zeigte dieser Interesse, die „Auferstehungskirche“ zu erwerben. Da er im Ort plante, aus drei Standorten (Büro, Lager u. Werkstatt) einen zentralen Standort neu zu errichten, wäre das aus seiner Sicht eine Variante, die er sich vorstellen könnte.
Somit konnte man in die Planung einsteigen. Zuerst musste geprüft werden, ist die „Auferstehungs-kirche“ eine Kirche oder eine Kapelle. Wäre es eine Kirche, müsste ein Entwidmungsverfahren eingeleitet werden. Da es keine Unterlagen über eine Weihehandlung durch einen Bischof gab, brauchte es nach Rücksprache mit dem Landeskirchenamt der Nordkirche keine Umwidmung und auch keine Entwidmung geben. Somit war es 1971 nur eine Namensgebung „Auferstehungskirche“. Letztendlich war es eine „Kapelle“.
Als nächstes musste geklärt werden, steht die Kapelle unter Denkmalschutz. Aus Sicht des Landeskirchenamtes hat die Kapelle keinen Denkmalwert. Da die Kapelle nicht unter Denkmalschutz steht, konnten wir in die Verkaufsverhandlungen einsteigen. Erwogen wurde, mit der Abwicklung des Verkaufs, eine externe Firma zu beauftragen. Nach Unterstützungszusage durch den Kirchenkreis, entschlossen wir uns den Verkauf der Kapelle mit Hilfe des Kirchenkreises abzuwickeln.
Der örtliche Bestatter stellte uns jetzt sein Konzept vor, das uns überzeugte. Unter anderem sollte die Kapelle weiterhin für Trauerfeiern, Gottesdienste und eventuelle kulturelle Veranstaltungen genutzt werden.
Bevor es aber zu einem Vertragsabschluss kommen sollte, mussten noch viele Fragen geklärt werden.
Im Juni 2017 gab der KGR ein Votum über den Verkauf der Kapelle ab. Eine Überlegung war, die Kapelle zu einem symbolischen Preis und das Grundstück, auf dem die Kapelle steht, zu verkaufen. Das Geld könnte zur Tilgung des Defizites auf dem Friedhof verwendet werden. Über den Verkauf des Grundstückes wurde heftig diskutiert. Ein Grundstück mitten auf dem Friedhof zu verkaufen bedeutet, man hätte keinen Zugriff mehr auf das Grundstück und es wäre eine Insel auf dem Friedhof. Und somit entschlossen wir uns, auf Anraten der Kirchenkreisverwaltung, das Grundstück auf Erbpacht abzugeben. Damit war der Käufer auch einverstanden. Im Dezember 2017 war es dann soweit. Der örtliche Bestatter stellte dem KGR sein Konzept vor und der KGR beschloss auf seiner Sitzung in die Verkaufsverhandlungen bezüglich Verkauf und Erbpachtvertrag einzusteigen. Über den Verkauf der Kapelle wurde absolute Vertraulichkeit vereinbart. Lediglich die Bürgermeisterin der Stadt Schwarzenbek wurde zu diesem Zeitpunkt über den Verkauf informiert. Die Öffentlichkeit sollte erst nach Vertragsabschluss informiert werden.
Jetzt kam eine Menge Arbeit auf den Friedhofsausschuss zu. Es mussten viele Detailfragen geklärt werden. Dieses waren zum Beispiel: Gegenseitige Vorkaufsrechte, Wegerechte, Aufteilung von Kosten für Pflasterarbeiten, Winterdienst, Parkplätze, Reinigung und Versorgung der WC‘s , Anbaumöglichkeiten, Glockenturm, Übernahme des Inventars, Heizung u.s.w.
Vertragsentwürfe wurden hin und her geschickt und Korrektur gelesen.
Endlich war es soweit. Auf einer Sondersitzung im Mai 2018 beschloss der KGR die Entwidmung und den Verkauf der Kapelle und der Vertrag konnte zur Beurkundung vorgelegt werden. Im Juni 2018 wurde bei einem Hamburger Notar ein Termin zur Beurkundung vereinbart. Dort wurde der Vertrag noch einmal besprochen. Es ergaben sich aber noch einige Änderungen und der Zeitansatz des Notars wurde erheblich überschritten und es musste zur Beurkundung ein neuer Termin vereinbart werden. Da aber von Seiten des Käufers und des Notars kein passender Termin gefunden wurde, nahmen wir einen in Schwarzenbek ansässigen Notar in Anspruch. Dort wurde dann am 13. Mai 2018 der ca. 35 Seiten lange Vertrag noch einmal verlesen und durch den Käufer, Herrn Axel Möller, den Vorsitzenden des KGR Herrn Pastor Andreas Schöer und dem stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Bernd Münchow unterzeichnet.
Jetzt war es an der Zeit, die Öffentlichkeit zu informieren. Im Juli wurde zu einer, von der Medienabteilung des Kirchenkreises vorbereitete, Pressekonferenz eingeladen. Unter dem Motto „Das ist eine Win-win-Situation für Alle“ wurde die Pressekonferenz abgehalten und somit war der Weg frei, die Öffentlichkeit zu informieren. Das Ergebnis dieses Gespräches finden Sie hier. Die Befürchtung, Gemeindemitglieder würden negativ auf den Verkauf der Kapelle reagieren, hat sich nicht bestätigt. Im Gegenteil, es wurde positiv aufgenommen. Wird doch unsere Kapelle an ein ehrwürdiges, lokal gut vernetztes Beerdigungsinstitut verkauft und steht der Gemeinde weiterhin für Gottesdienste sowie Trauerfeiern auch Angehörigen anderer Konfessionen und Konfessionslosen zur Verfügung.
Am Montag, dem 29. Oktober 2018 wurde die Auferstehungskapelle unserer Kirchengemeinde in einem feierlichen Gottesdienst entwidmet.
Mein besonderer Dank geht vor allem an die Mitarbeiter der Kirchenkreisverwaltung, die uns auf diesem Weg begleitet haben und uns sachlich und fachlich unterstützt haben.
Bernd Münchow für den Kirchengemeinderat Schwarzenbek