Wir haben für Sie ein großes Weihnachtspaket geschnürt: mit Andachten, Gottesdiensten open air und in der Kirche, mit Musik und Konzerten, mit Gottesdiensten vom 1. Advent bis hinein ins neue Jahr.
Am Heiligabend ist die St.-Franziskus-Kirche von 10 bis 12 Uhr geöffnet – mit dem geschmückten Weihnachtsbaum, mit Lichtern und einem Krippen-Weg.
Und dann gibt es ganz besondere Weihnachtsgottesdienste:
- um 14 Uhr und um 15 Uhr auf dem Platz „Unter der Brücke“
- um 16 Uhr auf dem Platz vor dem Ev. Familienzentrum St. Elisabeth
- um 17 Uhr vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Grabau
- abends um 23 Uhr die Christmette in unserer Region in der Kirche in Siebeneichen.
Die Gottesdienste open air sind für Kinder und Erwachsene gemeinsam geeignet. Wählen Sie die für Sie und Ihre Familie passende Uhrzeit und bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung mit, damit wir gemeinsam
"O du fröhliche“
schmettern können!
Nutzen Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten, damit wir möglichst sicher und gesund in ein neues Jahr gehen können.
Adventsandachten
Jeweils donnerstags von 19.30 bis 20 Uhr im Ev. Familienzentrum St. Elisabeth:
2. | 9. | 16. | 23. Dezember
mit Gesang bei Kerzenschein, mit Ruhe und Zeit zur Besinnung, zum Atemholen!
Konzerte
Konzerte finden in diesem Jahr leider nicht mehr statt
Aktuelle Informationen
Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schwarzenbek feiert Gottesdienste in den Kirchen unter Einhaltung der „2G-Regel“. Dies wurde aufgrund der Corona-Lage am 30.11.2021 vom Kirchengemeinderat beschlossen.
Gottesdienstteilnehmende müssen entweder vollständig geimpft bzw. genesen sein und darüber gültige Nachweise vorlegen. Zum Nachweis über Impfung oder Genesung muss zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder bis zur Einschulung, Minderjährige, die eine Bescheinigung ihrer Schule über regelmäßige Tests vorlegen können und Personen, die aufgrund medizinischer Indikationen nicht geimpft werden können und durch ein ärztliches Attest nachweisen können. Es muss ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
Innerhalb geschlossener Räume sind maximal die Hälfte der zulässigen Sitzplätze zu nutzen, d.h. konkret:
- in der St.-Franziskus-Kirche: 86 Plätze
- im Kirchenraum St. Elisabeth: 65 Plätze.
Der Gemeindegesang ist unter Beibehaltung der Mund-Nase-Bedeckung erlaubt.
Ein vollständiges Schutz und Hygienekonzept hängt jeweils in den Kirchen und Einrichtungen aus.
Für Gottesdienste im Außenbereich gibt es keine Beschränkungen