Grabmalgestaltung und Pflege
Wie ist das Grabmal zu gestalten?
Material, Maße und Bearbeitung eines Grabmals sind in der aktuellen Friedhofssatzung nachzulesen. Regionale Fachbetriebe des Steinmetz-Handwerks önnen Sie kompetent beraten. Grundsätzlich besteht jedoch keine Pflicht zur Aufstellung eines Grabmals.
Wieviel Grabpflege möchte oder kann ich leisten?
Die Pflege der Grabstätte ist für viele Menschen ein Trost, ein letzter Liebesbeweis, der sichtbar und mit Händen zu greifen ist. Andere Angehörige wiederum sind nicht in der Lage die Grabstätte zu pflegen, sei es weil sie die körperlichen Kräfte nicht haben oder nicht vor Ort wohnen. Diesen unterschiedlichen Bedürfnissen tragen die verschiedenen Konzepte auf den Schwarzenbeker Friedhöfen Rechnung. Beispielsweise durch den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrags, eines Jahrespflegevertrags oder die Beisetzung in einem gepflegten Grabfeld.
Ist die Vergabe der Grabpflege möglich?
Aufträge für die Anlage und Pflege der Grabstätte können an die Friedhofsgärtnerei oder weitere auf den Friedhöfen zugelassene Gartenbaubetriebe vergeben werden. Die Friedhofsverwaltung bietet Ihnen diesbezüglich Jahrespflegeverträge sowie Dauergrabpflegeverträge (sogenannte Stiftungsverträge) z.B. mit einer Laufzeit von 25 Jahren an. Derartige Verträge können bereits im Vorwege abgeschlossen werden. Lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot machen.